Fahrschule Exner München

Vorgeschriebene Sonderfahrten

Sonderfahrten

Rechtsstand: 19.01.2013

Beantragte Klasse Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten Praktische Prüfung – Prüfungsdauer
Über-
land
Auto-
bahn
Dunkel-
heit
AM entfällt entfällt entfällt 55 Minuten
A1 5 4 3 55 Minuten
A2 2) 5 4 3 703) Minuten
A 2) 5 4 3 704) Minuten
B 5 4 3 55 Minuten
BE 3 1 1

2) Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt:

  • Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
  • Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: 3 Fahrstunden Überland / 2 Fahrstunden Autobahn / 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

3) Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 60 Minuten

4) Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 60 Minuten