Auf den folgenden Seiten finden Sie den Preisaushang
nach § 32 Fahrlehrergesetz

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass vereinbarte Fahrstunden (=Doppelstunde 90 Min.) mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden müssen bzw. ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss. Ansonsten werden 50 % des Fahrstundenpreises in Rechnung gestellt.